GM:NL 501 2022-07-11 19:27:23

Sehr guter Fahrer!
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DO:JS 9718 2022-07-04 00:40:05

Parken will gelernt sein. Wenn man sich schon toll fühlt, weil man nen gebrauchten BMW fährt, sollte man wenigstens in der Lage sein, das Fahrzeug vernünftig zu parken. Kann er einfach nicht. Man stelle sich vor: enge Straße und er steht noch halb auf der Fahrbahn statt auf dem Parkplatz. Wenn Doofheit wehtun würde…
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IL:Q 88 2022-07-10 23:09:31

Karte Cringe. Fahrer auch. Prollhaftes Motor hoch drehen lassen
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SHL:FR 30 2022-07-10 23:08:05

SUV Fahrer der scheinbar auch kein Rechtsfahrgebot kennt. Zudem wird ohne Blinken ständig die Spur gewechselt
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SHL:FR 30 2022-07-10 23:06:49

Spurwechsel ohne blinken
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GL:LE 911 2022-07-10 16:51:50

Bester Mann
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MR:ZR 214 2022-07-10 14:14:29

...dann fahr halt 130km/h Richtgeschwindikeit un Rase net soo
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DU:DC 7801 2022-07-10 13:54:42

Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4
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WW:Z 867 2022-07-03 13:38:31

Du meine Güte, wie kann man als Mutter so rücksichtslos an anderen Kindern in der 30er Straße vorbei rasen.
Klar sind nicht Ihre Kinder, aber trotzdem.
Widerlich solche Cabrio-Trullas.
Der gehört der Führerschein abgenommen.
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WI:TK 2203 2022-07-02 08:04:02

Verkehrsteilnehmer werden am 02.07.2022 Zeugen, wie
rücksichtsloser Fahrer Nr.18a "Vor Platte" um 06:11 Uhr,
als Beifahrer bei Verstoß CoronaSCHVO NRW, im
Fahrzeug GM-MD 809, Typ "BMW", unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, auf Höhe seines, seit 01.07.2022 21:04 Uhr schon unzulässig 11 Std. vor u. gegenüber Einfahrten von kranken u. behinderten Anwohnern rücksichtslos "geparkten" Fahrzeug WI-TK 2203, welches während Dunkelheit ohne Lichtanlage erheblich Verkehrssicherheit im Sinne gem. §315b StGB vorsätzlich beeinträchtigt, Fahrer
GM-MD 809 unzulässig gem. §12 StVO, vor u. gegenüber Anwohner Zufahrten auf gleicher Höhe seines unzulässig seit 11 Std. "geparkten" Kfz. WI-TK 2203, in einer verengten
Tempo-30 Fahrbahnzone "parkt" u. andere Autofahrer
nicht mehr Fahrbahn nutzen konnten.
Beweisvorlagen Video von Fachanwälten für Ermittlungsbehörde u. Führerscheinstelle.
Auch bestätigt Verkehrsaufsicht, dass schon im Okt 2018,
offizielles Rundschreiben Stadtverwaltung Bürgermeister,
an alle Anwohner im verengten Tempo-30 Fahrbahn Bereich
erfolgte, in welchem auf Unzulässigkeit von "Parken" in
verengten Tempo-30 Fahrbahnzone, wegen Behinderungen
von Rettungs-, Feuerwehr- u. Arztfahrzeugen, hingewiesen
wurde. Vielleicht einfach mal StVO lesen.
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