Verkehrsteilnehmer werden am 02.07.2022 Zeugen, wie
rücksichtsloser Fahrer Nr.18a "Vor Platte" um 06:11 Uhr,
als Beifahrer bei Verstoß CoronaSCHVO NRW, im
Fahrzeug GM-MD 809, Typ "BMW", unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, auf Höhe seines, seit 01.07.2022 21:04 Uhr schon unzulässig 11 Std. vor u. gegenüber Einfahrten von kranken u. behinderten Anwohnern rücksichtslos "geparkten" Fahrzeug WI-TK 2203, welches während Dunkelheit ohne Lichtanlage erheblich Verkehrssicherheit im Sinne gem. §315b StGB vorsätzlich beeinträchtigt, Fahrer
GM-MD 809 unzulässig gem. §12 StVO, vor u. gegenüber Anwohner Zufahrten auf gleicher Höhe seines unzulässig seit 11 Std. "geparkten" Kfz. WI-TK 2203, in einer verengten
Tempo-30 Fahrbahnzone "parkt" u. andere Autofahrer
nicht mehr Fahrbahn nutzen konnten.
Beweisvorlagen Video von Fachanwälten für Ermittlungsbehörde u. Führerscheinstelle.
Auch bestätigt Verkehrsaufsicht, dass schon im Okt 2018,
offizielles Rundschreiben Stadtverwaltung Bürgermeister,
an alle Anwohner im verengten Tempo-30 Fahrbahn Bereich
erfolgte, in welchem auf Unzulässigkeit von "Parken" in
verengten Tempo-30 Fahrbahnzone, wegen Behinderungen
von Rettungs-, Feuerwehr- u. Arztfahrzeugen, hingewiesen
wurde. Vielleicht einfach mal StVO lesen.
Einzige Katastrophe der typ. Gefährlich, wie er fährt. Nimmt keine Rücksicht auf andere, Bremst aus, drängelt, überholt dann, um danach zu schleichen. Geisteskrank.
Rücksichtslos, unverschämt, respektlos. Einfach abartig der Typ. Auto fahren kann er auch nicht vom parken ganz zu schweigen. Hört so laut Musik in seiner ranzkarre das die ganze Straße wach ist.
Verkehrsteilnehmer werden am 02.07.2022 Zeugen, wie
rücksichtsloser Fahrer Nr.18a "Vor Platte" um 06:11 Uhr,
als Beifahrer bei Verstoß CoronaSCHVO NRW, im
Fahrzeug GM-MD 809, Typ "BMW", unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, auf Höhe seines, seit 01.07.2022 21:04 Uhr schon unzulässig 11 Std. vor u. gegenüber Einfahrten von kranken u. behinderten Anwohnern rücksichtslos "geparkten" Fahrzeug WI-TK 2203, welches während Dunkelheit ohne Lichtanlage erheblich Verkehrssicherheit im Sinne gem. §315b StGB vorsätzlich beeinträchtigt, Fahrer
GM-MD 809 unzulässig gem. §12 StVO, vor u. gegenüber Anwohner Zufahrten auf gleicher Höhe seines unzulässig seit 11 Std. "geparkten" Kfz. WI-TK 2203, in einer verengten
Tempo-30 Fahrbahnzone "parkt" u. andere Autofahrer
nicht mehr Fahrbahn nutzen konnten.
Beweisvorlagen Video von Fachanwälten für Ermittlungsbehörde u. Führerscheinstelle.
Auch bestätigt Verkehrsaufsicht, dass schon im Okt 2018,
offizielles Rundschreiben Stadtverwaltung Bürgermeister,
an alle Anwohner im verengten Tempo-30 Fahrbahn Bereich
erfolgte, in welchem auf Unzulässigkeit von "Parken" in
verengten Tempo-30 Fahrbahnzone, wegen Behinderungen
von Rettungs-, Feuerwehr- u. Arztfahrzeugen, hingewiesen
wurde. Vielleicht einfach mal StVO lesen.