Da kann ich nur zustimmen. Der hat mich auch schon geschnitten, hab nur Glück gehabt. Weisses Cabrio mit schwarzen Verdeck. Dem gehört der Führerschein entzogen - wirklich rücksichtslos!!!
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO darf in engen Straßen nur so geparkt werden, dass noch 3,05m bis zum Straßenrand frei bleiben, um im Notfall Feuerwehr und Krankenwagen die Durchfahrt zu ermöglichen. Der Renault (MTK J 591) lässt hier viel weniger Platz frei. Im Notfall verhindert das Parkverhalten des Renault eine mögliche Rettung.
Voll assi