Da kann ich nur zustimmen. Der hat mich auch schon geschnitten, hab nur Glück gehabt. Weisses Cabrio mit schwarzen Verdeck. Dem gehört der Führerschein entzogen - wirklich rücksichtslos!!!
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO darf in engen Straßen nur so geparkt werden, dass noch 3,05m bis zum Straßenrand frei bleiben, um im Notfall Feuerwehr und Krankenwagen die Durchfahrt zu ermöglichen. Der Renault (MTK J 591) lässt hier viel weniger Platz frei. Im Notfall verhindert das Parkverhalten des Renault eine mögliche Rettung.
Da kann ich nur zustimmen. Der hat mich auch schon geschnitten, hab nur Glück gehabt. Weisses Cabrio mit schwarzen Verdeck. Dem gehört der Führerschein entzogen - wirklich rücksichtslos!!!