Verrückter Cabrio- Opa, der vor einer Linkskurve überholt, aber dabei auch so früh einschert, dass die hinter ihm fahrenden abbremsen und ihm ausweichen müssen.
Solche Leute treiben die Unfallzahlen hoch.
Was war denn das für ne scheiße am Ende von der B10. Mit überhöhter Geschwindigkeit noch überholen, als die Spuren eigentlich schon zusammengeführt sind. Zum Glück sind die Sperrbereiche nicht mit Nägeln versehen. Und was hat’s dann gebracht? Damit man an der nächsten Ampel grad mal ein Auto weiter vorne ist.
Fahrer blauer VW "Polo", nötigt 10.08.2022 von 19:13 Uhr bis
19:40 Uhr, Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung
dokumentiert, unzulässig gem. §123 StGB befahren fremder
Anwohner Grundstücke, fährt mit unzulässig gem. §49 StVO
überhöhter Geschwindigkeit in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahnzone, befährt unzulässig einzigen schmalen
Gehweg Tempo-30 Fahrbahn, wo er rücksichtslos unzulässig
gem. §12 StVO Abs.1-4, §315b StGB, vorsätzlich schon über
20 Min. Fußgänger, Kinder, Rollstuhlfahrer, Jogger u. andere
Verkehrsteilnehmer u. Anwohner, im Straßenverkehr nötigt.
diese mann haben gut park