Fahrer Vor der Platte 18a, Bergneustadt, nötigt in Form Fachanwaltlich nachgewiesener u.
von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentierter, wiederholter
unzulässiger Nachstellungen mit Kfz. unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten von Anwohnern welche auf 24Std. Arztbereitschaft, Krankentransporte, Pflege- u. Apothekendienste usw.
angewiesen sind, am 05.08.2022 von 12:06 Uhr bis 12:18 Uhr
in einer verengten Tempo-30 Fahrbahn, wobei er unzulässig
gem. §30 StVO Abs.2 u. §11a Fn8 LImschG, vorsätzlich
unnötig Motor am Fahrzeug laufen lässt, während er im
Sinne §315b erheblich Straßenverkehr vorsätzlich gefährdet
u. Anwohner u. Umwelt mit Motorabgasen u. Motorlärm nötigt.
Gegen 7.30 morgens, B 199, fährt hinter Motorrad mit 90 km/h her in erschreckend gefährlich geringem Abstand. Steh früher auf, Junge, damit du zeitig auf Arbeit bist, gefährde mit deiner Fahrweise nicht andere.
5 Meter dicht bei 120kmh auffahren mit einem 100er Wohnwagen.
Zieht einfach anderen direkt vors Auto ohne zu gucken.