Hier nötigt Fahrer "Vor Platte 18a" in Bergneustadt, am
07.08.2022 Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung
dokumentiert, von 13:02 Uhr bis 13:16 Uhr, in Form unzulässiger Nachstellungen mit Kfz, vorsätzlich unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten von Menschen mit Behinderungen u. ihren Pflegepersonen in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben
vom Gesetzgeber, wobei er vorsätzlich ambulante Arztbereitschaften, Kranken- u. Behindertentransporte, ambulante Pflegedienste, Apothekendienste, beim Einbiegen
auf fremde Anwohner Grundstücke nötigt u. vorsätzlich
unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8, über 15 min.
unnötig Motor am Fahrzeug laufen lässt, während er andere
Verkehrsteilnehmer u. Anwohner im Tempo-30 verengten
Fahrbahnbereich vorsätzlich gefährdet u. mit Motorlärm u.
Motorabgasen belästigt u. Umwelt zerstört.
er rücksichtslos vorsätzlich, unzulässig gem. §315b StGB,
andere Verkehrsteilnehmer in TE
LKW rast durch die Ortschaft Steinheim (Memmingen). Beim Kindergarten ist ein 30 er Schild. Wäre super, wenn man sich auch daran halt und nicht einfach weiter rast wie ein Idiot.
Geisteskranker Verkehrsteilnehmer!
Überholt an der Kreuzung bei Rot.
Kreuzung Sottrum höhe Autohaus Hesse aus Rotenburg kommend Richtung Stuckenborstel.
Fahrer "Vor Platte 18a", Bergneustadt nötigt in Form
Fachanwaltlich nachgewiesener wiederholter Nachstellung mit
Kfz. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 am 02.08.2022 mit
seinem Fahrzeug GM-LS 377H vor u. gegenüber fremden
Anwohner-Einfahrten im Zeitraum 19:36 Uhr bis 19:59 Uhr,
wobei er vorsätzlich wiederholte ambulante Arzt- Bereitschaften, Pflege- , Apothekendienste, Krankentransporte welche auf Anwohner Grundstücke von
kranken u. behinderten älteren Anwohnern einbiegen müssen.
Fahrer lässt unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8
LImschG NRW, für über 15 min. unnötig Motor am Fahrzeug
laufen, wobei er mit Tablet-PC deutlich erkennbar am
Steuer bei laufendem Motor "spielt" u. vorsätzlich im Sinne
§315b StGB, von Fachanwälten dokumentiert wiederholt
vorsätzlich Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug in einer
Tempo-30 verengten Fahrbahn mit klaren Vorgaben Gesetzgeber, beeinträchtigt u. Anwohner u. Verkehrsteilnehmer mit Motorlärm u. Immissionen belästigt.
beim Einscheren (mit gesetzten Blinker) auf den Linksabbiegerstreifen, mit einem Roller, wildes anhuben und beleidigen von diesem Fahrzeughalter.