Fahrerin "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §315bStGB,
29.04.2022 von 14:40 Uhr an, vor u. gegenüber fremden
Anwohnerzufahrten, wo sie ambulante Arzt-, Pflege- u.
Apothendienste, sowie Einsatz-, Räum- u. Reinigungsfahrzeuge behindert bzw. nötigt. In verengten Fahrbahnbereichen Tempo-30, hat Gesetzgeber jegliches
unzulässiges "Parken" vor u. gegenüber von Anwohner
Zufahrten verboten. Nächste Mal Anzeige wegen Nötigung
von Anwohnern wg. Nachstellungen vor fremden Anwohner
Zufahrten in Tempo-30 Fahrbahnzone mit Kfz.
Fahrer/in gerät auf einer kleinen Nebenstraße außerorts in Rage, weil er/sie wegen Gegenverkehrs wenige Sekunden vor dem Überholen warten muss. Beifahrerin zeigt den Stinkefinger beim Vorbeifahren. Also Obacht vor diesem Fahrzeug (roter Minivan), könnte auch in anderen Situation sehe erratisch, unkontrolliert und gefährdend fahren!
Hupt in Wohngebiet Mannheim, weil es ihr nicht schnell genug weiter geht. Ampel ist rot und Fahrerin muss warten, bis Auto vor ihr weiterfährt, damit sie abbiegen kann. Unzulässige Verwendung der Hupe.
Fahrer tippt während der Fahrt auf der Autobahn am Handy. Am Stauende dann nicht aufmerksam gewesen und gerade noch mit Vollbremsung hinter mir zum stehen kommen (hatte eigentlich schon mit Aufprall gerechnet). Sein Hintermann musste auf die andere Spur ausweichen, sonst hätte es gekracht. Absolut fahrlässig!
Fährt in 50 zone 20 ohne grund