Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 im Bereich
"Vor der Platte" im Stadtgebiet Bergneustadt, rücksichtslos
im verengten Tempo-30 Zonen Bereich u. behindert u.
gefährdet Verkehrsteilnehmer.
Rücksichtsloser Fahrer "parkt" seit Jahren unzulässig gem.
§12 StVO Abs. 1-4, im Fahrbahnbereich verengte Tempo-30
Zone vor/gegenüber von fremden Anwohnereinfahrten u.
behindert ambulante Pflegedienste u. Apothekendienste,
beim Einbiegen auf Privatgrundstücke.
Haben jede Menge schöne Beweisvorlagen für Verkehrsbehörde.
Fährt bestimmt doppelt so schnell wie erlaubt, überholt rechts weil es immer noch nicht schnell genug ist und macht dabei soviel Lärm wie eine startende Concord.
Nimmt Radfahrern die Vorfahrt.