Besucherin von Haus Nr.17 "Vor der Platte", Bergneustadt,
"parkt" unzulässig im Sinne §12Abs.1-4, im verengten
Fahrbahnbereich einer Tempo30 Straße, vor / gegenüber
Anwohner Einfahrtenn mit ihrem blauen BMW GM-JK1208
u. Einhaltung von Mindestabständen zu Anwohnerzufahrten.
Besucherin "Vor der Platte 17", Bergneustadt, "parkt" seit
Jahren unzulässig im Sinne §12 StVO Abs. 1-4, im Fahrbahnbereich einer Tempo30 Straße.
Am 04.03.2020, "parkt" Sie rücksichtslos auf dem Bürgersteig
u. beachtet vorgeschriebene Mindestabstände vor u.
gegenüber Einfahrten nicht. Ihr Fahrzeug steht schon seit
1 Std. auf dem Bürgersteig herum.
Inkompetenter Fahrer, hält seine Hand aus dem Fenster dauerhaft, hat einen Fernleuchter aufgestellt im Auto um alle entgegenkommenden Fahrer zu blenden.
Die rasen mit ihrem Bully an den Schulkindern in der Spielstraße vorbei ohne Rücksicht. Aber wehe jemand fährt an ihren Kind vorbei, dann wird direkt gekeift. Nur peinlich solche Eltern
Was ist ein Sicherheitsabstand?