Fahrerin 17.Jan2020, parkt unzulässig §12StVO Abs.1-4, auf
Fahrbahn vor / gegenüber Anwohner- Einfahrten in einer
verengten Tempo-30- Zone ohne Einhaltung von Mindestabständen
Fahrerin parkt unzulässig im Sinne §12StVO Abs. 1- 4, in
rücksichtsloser Weise im verengten Fahrbahnbereich einer
Tempo- 30- Zone, unmittelbar gegenüber einer Anwohner-
Zufahrt. Auch der offizielle Hinweis des hauptamtlichen Bürgermeisters v. Okt 2018, der an alle Anwohner verteilt wurde, bitte nicht unnötig durch unzulässige im verengten
Fahrbahnbereich "geparkte" Fahrzeuge, mögliche Einsatzfahrzeuge zu behindern u. noch dazu andere Anwohner, welche auf Pflegedienste, Apothekendienste angewiesen sind "zuzuparken", scheiterte vermutlich am Bildungsniveau der Fahrzeugführer
Fahrerin 17.Jan2020, parkt unzulässig §12StVO Abs.1-4, auf
Fahrbahn vor / gegenüber Anwohner- Einfahrten in einer
verengten Tempo-30- Zone ohne Einhaltung von Mindestabständen