Hier "parkt" unzulässig §1, §12StVO Abs.1-4, im verengten
Fahrbahnbereich in Gegenrichtung, ohne Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände Bewohner von "Nr.18a Vor der
Platte", vor u. gegenüber fremden Anwohnereinfahrten auf
Bürgersteig im öffentlichen Verkehrsraum.
Seit 28 Apr 2020: unzulässiges "Parken" auf Bürgersteigen
u. im verengten Fahrbahnbereich Tempo-30: 1 Punkt,
75 EUR plus 1 Monat Fahrverbot u. kostenpflichtiges
Abschleppen
Habe den Typen aus Nr.18a auch gerade gesehen. Er steht
schon über 1 Std. in Gegenfahrtrichtung unzulässig auf
Bürgersteig in verengter 30- Zone u. gefährdet Kinder u.
andere Verkehrsteilnehmer. Bei dem Typen nutzt auch keine
Corona- Abstrich vom Kleinhirn - er kann noch nicht mal
Mindestabstände vor fremden Zufahrten einhalten.
Kein Wunder, wenn man unzulässig §4Abs2satz5, seit
Monaten Umweltgefährdenden Schrott illegal auf seinem
nicht eingefriedeten Privatgrundstück lagert. Wieso lässt man
so Typen hinters Steuer eines Fahrzeugs ????
Abschieben!