Ich würd mal sagen wenn du das Fahrzeug 2014 entwertet und Abmelden lassen hast, hat das damit ja nichts zu tun, wahrscheinlich Kennzeichen neu vergeben worden und die Bußgeldstelle hat irgendwo veraltete Daten bezogen, gabs bei uns auch mal, einfach Wiederspruch einlegen und halt so beschreiben
Habe den Fahrer heute alkoholisiert vor dem Kindergarten in Kronach stehen sehen, als ich meine Kleine abgeholt hab. Ich konnte beobachten wie er zwei Jungs auf dem Heimweg anquatschte. Hab diesen nach Alkohol und Fäkalien stinkenden Kerl angesprochen was er hier zu suchen hat. Auf die Frage hin hat er sich eingepinkelt und ist sofort in seinen vermüllte Audi gestiegen und mit einem Tempo losgerast! Fast hätte er ein Kind überfahren, dass die Seelmannstraße passierte. Durch die Vollbremsung konnte ich mir das Nummernschild notieren. Was für ein widerlicher Kerl. Hässlich wie die Nacht
Zumal mich so etwas auch tierisch aufregt, wenn der Vorausfahrende da nicht genug Abstand hält. Auch, wenn das von dir beschriebene Szenario in DK stattfand, ich bin sicher, dort gibt es eine ähnliche Regelung, wie bei uns, die in einem solchen Fall besagt, dass man den Abstand zu seinem Vorausfahrenden und langsam fahrenden Fahrzeug, wenn man dieses nicht zu überholen plant, so groß zu halten hat, dass immer bedenkenlos ein anderer Verkehrsteilnehmer dort beim eigenen Überholvorgang wieder einscheren kann.
Wollte mich auf der Autobahn von der Spur drängen und hat mich dabei fast gerammt. Solchen Leuten sollte man den Führerschein nehmen.