Hier nötigt Fahrer MK-KH 6168, Nr.17 Vor der Platte, Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, am 14.12.2022 seit 15:15 Uhr unzulässig gem. 315b StGB ganz erheblich Straßenverkehr u. Fußgänger in einer Tempo-30 verengten Fahrbahn mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber. Fahrer parkt rücksichtslos einzigen Gehweg
Tempo-30 Fahrbahnzone bei winterlichen Verhältnissen zu
u. nötigt Fußgänger u. Anwohner. Rücksichtsloser Fahrer
GM-DH 138 Vor der Platte, nötigt seit 09:59 Uhr, schon über
6 Std. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 in Tempo-30
verengter Fahrbahn, wo er rücksichtslos Anwohner im
Status Menschen mit Behinderungen u. ihre Pflegepersonen,
Medikamentenlieferfahrzeuge, Pflege- u. ambulanten
Arztbereitschaften "zuparkt".
Mitteilung von Fachanwälten an Staatsanwaltschaft u.
Verkehrsaufsicht.
Honk mit seinem Kombi BMW überholt auf der 2 spurigen Bundesstraße nur um 10 m vor einem zu sein und dann die ganze Zeit auf der rechten Spur zu fahren
Fährt auf der Donaustraße in Memmingen viel zu schnell und wechselt die Spuren hin und her. An der roten Ampel (Ärztehaus) steht er rechts und rast dann los um vor der nächsten Ampel nach links zu fahren (weil auf seiner Spur das Fahrzeug an der Ampel ihm nicht schnell genug los fährt). Musste abbremsen. Danach fährt er wieder rechts und rast weiter. In der Ortschaft Steinheim musste er dann (gezwungenermaßen) langsamer fahren, da ein anderes Auto vor ihm fuhr. Ansonsten wäre er weiter gerast.
Du dummes Stück, leg dein Handy weg, und fahr anstatt vor der Ampel stehgen zu bleiben, dann bei rot rüber fahren und ich stehe da - hätte auch noch rüber kommen können. Dir gehört der Lappen weg.
Hällt durch permanentes am Handy tippen während der Fahrt und an Ampeln auf, WhatsApp und andere Social Media Apps.
Ist dadurch unaufmerksam und fährt Schlangenlinien.
HÄNDE WEG VOM HANDY!
Absolutes Parkverbot , da Feuerwehr 🚒 Anfahrtszone (Madlenerstraße, Memmingen).
Auch steht das Fahrzeug MM-T 204 vor einer Unterführung für Fußgänger und Fahrräder, ebenfalls Parkverbot.
Wie jeden Tag rücksichtslos, zu schnell und das noch auf glatter Straße. Mag sein da es in dem Land wo die ihren Führerschein gemacht haben keinen Frost gibt, aber dann sollen die sich doch hier wenigstens anpassen.
Hier nötigt Fahrer MK-KH 6168, Nr.17 Vor der Platte, Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, am 14.12.2022 seit 15:15 Uhr unzulässig gem. 315b StGB ganz erheblich Straßenverkehr u. Fußgänger in einer Tempo-30 verengten Fahrbahn mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber. Fahrer parkt rücksichtslos einzigen Gehweg
Tempo-30 Fahrbahnzone bei winterlichen Verhältnissen zu
u. nötigt Fußgänger u. Anwohner. Rücksichtsloser Fahrer
GM-DH 138 Vor der Platte, nötigt seit 09:59 Uhr, schon über
6 Std. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 in Tempo-30
verengter Fahrbahn, wo er rücksichtslos Anwohner im
Status Menschen mit Behinderungen u. ihre Pflegepersonen,
Medikamentenlieferfahrzeuge, Pflege- u. ambulanten
Arztbereitschaften "zuparkt".
Mitteilung von Fachanwälten an Staatsanwaltschaft u.
Verkehrsaufsicht.