Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, dreist
vor u. gegenüber Anwohnerzufahrten in einem Tempo-30
Fahrbahnbereich, wo er 09.07.2022 seit 10:49 Uhr,
rücksichtslos auf Gehweg Fußgänger u. ambulante Arzt-,
Pflege- u. Apothekendienste, welche auf fremde Anwohnergrundstücke einbiegen müssen, vorsätzlich nötigt
u. behindert u. sein Fahrzeug gem. §315b StGB, eine erhebliche Beeinträchtigung Straßenverkehr darstellt.
Die alte Speckbirne fährt Lücken zu und schüttelte dann noch mit dem Kopf unmöglich solche Leute!
Zur Erklärung:
Ich habe den Blinker angemacht um mein Vorhaben einen Spurwechsel anzukündigen. Dann gibt der Fahrer des silberfarbenen Golf Plus schlagartig stark Gas mit dem Versuch die Lücke zu zufahren. Fährt dann sehr dicht auf und schüttelt dann noch den Kopf.
Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, dreist
vor u. gegenüber Anwohnerzufahrten in einem Tempo-30
Fahrbahnbereich, wo er 09.07.2022 seit 10:49 Uhr,
rücksichtslos auf Gehweg Fußgänger u. ambulante Arzt-,
Pflege- u. Apothekendienste, welche auf fremde Anwohnergrundstücke einbiegen müssen, vorsätzlich nötigt
u. behindert u. sein Fahrzeug gem. §315b StGB, eine erhebliche Beeinträchtigung Straßenverkehr darstellt.