Überholt mit seinem Cupra auf der B7 bei Brilon auf Strecke mit Überholverbot (doppelt durchgezogene Linie) auf der Überholspur der Gegenfahrbahn zwei andere Verkehrsteilnehmer in PKW.
Fahrer "parkt" unzulässig §12StVO Abs.1-4, am 04.07.2022,
am 05.07.2022 18:00 Uhr, vor u. gegenüber Einfahrten
von schwer erkrankten Bewohnern, rücksichtslos im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich, wobei er andere Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen auf Gegenfahrspur
nötigt u. sein Fahrzeug gem. §315bStGB, eine erhebliche
Beeinträchtigung Straßenverkehr darstellt.
Wieder am Selbstgespräche führen?
Ansonsten: Sehr guter Fahrer. Hoffe dass das nie aufhört. Irgendwann platzt dir noch eine Ader im Kopf.