Kennt die Abmaße ihrers Fahrzeugs nicht und halt keinen Abstand von 1,5 Metern zu Radfahrern. Im Gegenteil, an der roten Ampel werden Radfahrer noch geschnitten, nur um ein paar hundert Meter danach zu parken und in Seelenruhe durch den Park zu schlendern um die Tochter in den Kindergarten zu bringen...
Rücksichtsloser Fahrzeugführer GM-NL 702, Nr.18a Vor Platte, befährt unzulässig § 123 StGB am 14.07.2022 um 11:00 Uhr fremde Anwohnergrundstücke, nötigt mit Fahren auf einzigem schmalen Gehweg in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone Fußgänger, "parkt" dann dreist unzulässig §12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber fremden Anwohner Einfahrten kranker u. behinderter Anwohner, welcher er bei Ausfahrt mit seinem Fahrzeug nötigt.
Fährt auf eInem nur 3m breiten Weg ausserorts als Gegenverkehr mit über 50km/h mit nur 40cm Abstand an einem entgegenkommenden Radfahrer vorbei.
Mindestabstand gegenüber Radfahrern sind aber nur 2m seit 28.4.2020
Blauer SUV mit Kennzeichen KS-PL208 hupt ohne irgendeinen Grund mehrere Male auf der Landstrasse zwischen Suddersdorf und Moosbach in Mittelfranken.
Das Auto steht hier im Ort in Mittelfranken/Bayern, obwohl Kennzeichen Kassel.
LKW der Firma Keiner Transporte. Die Straße ist weitgehend gesperrt und Umleitung ausgeschildert. Scheinbar muss es doch mit LKW und Anhänger versuchen und bis an die letzte Absperrung Rasen dann auf dem Gehsteig wenden und alles und jeden blockieren.
Fahrerin "parkt" unzulässig gem.§12StVOAbs.1-4, 10.07.2022,
rücksichtslos seit 11:48 Uhr über 179 Minuten, vor u. gegenüber fremden Einfahrten schwer kranker Anwohner in einem Tempo30-verengten Fahrbahnbereich, wobei sie andere Verkehrsteilnehmer nötigt, auf Gegenfahrspur auszuweichen s. a. §315b StGB u. mit ihrem Fahrzeug, ambulante Arzt- Pflege-, Apothekendienste, sowie Krankentransporte, welche auf Anwohnergrundstücke einbiegen müssen, vorsätzlich behindert u. nötigt.
An Zebrastreifen anhalten nicht einfach drüber fahren.