Fährt bei 75 in ner 70er Zone auf 2m Abstand, überholt halb im Gegenverkehr, bremst einen auf 50 ab, macht Nebelschlussleuchte an und sprüht dauerhaft Wischwasser..
Linkerseits kaum Platz für ein weiteres Fahrzeug zum Parken. Rechterseits einen knappen Meter Platz gehabt, um diesen zu belegen. Die STVO gilt ja nur für jeden anderen, nur sich selbst nicht.
3 Fahrzeuge "parken" unzulässig im Sinne StVO §12 Abs.1-4,
ohne Einhaltung von Mindestabständen, im verengten
Fahrbahnbereich einer Tempo30 Straße u. teilweise noch
auf Bürgersteig
Fährt bei 75 in ner 70er Zone auf 2m Abstand, überholt halb im Gegenverkehr, bremst einen auf 50 ab, macht Nebelschlussleuchte an und sprüht dauerhaft Wischwasser..