Fahrzeugführer "parkt" unzulässig im Sinne StVO §12 Abs.1-4,
im verengten Tempo30- Fahrbahnbereich vor / gegenüber
Anwohnereinfahrten u. behinderte Pflegedienst / Einsatzfahrzeuge.
Fahrerin "parkt" unzulässig im Sinne StVO §12 Abs. 1-4, im
verengten Tempo- 30 Fahrbahnbereich vor / gegenüber von
Anwohnerzufahrten in Gegenfahrtrichtung.
Dieser Autofahrer überholte mich sehr riskant und verursachte beinahe ein Unfall. Er ist nach dem Überholvorgang direkt vor mir eingeschert(ohne Abstand zu lassen). Und hat von ca. 100 auf etwa 30 km/h abgebremst. Dies ereignete sich am 28.12.19 um 20:20 Uhr hahe Extertal(Kreis Lippe).
Guckte mich nur dumm an und meinte ich sei ein wertloser weisser NIcht-Moslem. Startete eine Zuckparade, als ich die deutsche
Nationalhymne anmachte. Danach schrie Sie laut "I LOVE ARAB DICK, GIVE ME ARAB DICKS" und entfernte ihr KFZ auch nicht vom Bürgersteig.
Fahrerin hat "kein Problem", in Gegenrichtung im verengten
Fahrbahnbereich einer Tempo30 Straße, unzulässig im
Sinne §12 StVO Abs.(1)-(4), auf dem Bürgersteig vor u.
gegenüber von Zufahrten zu "parken".
Fahrzeugführer "parkt" unzulässig im Sinne StVO §12 Abs.1-4,
im verengten Tempo30- Fahrbahnbereich vor / gegenüber
Anwohnereinfahrten u. behinderte Pflegedienst / Einsatzfahrzeuge.