Fahrer parkt "regelmäßig" unzulässig im Fahrbahnbereich einer
Tempo30 verengten Straße. Auf höfliche Bitte, sein Fahrzeug
bitte nicht gegenüber bzw. vor Anwohner- Zufahrten abzustellen, sein Kommentar: "ehrlich gesagt... interessiert mich nicht". Als er seinen Caravan unzulässig, ohne Nummernschilder, im verengten Fahrbahnbereich einer
Tempo30 Zone abstellte, konnten Kinder eines Kindergartens
nur mit äußerster Mühe, sich über den Bürgersteig bewegen.
fährt seit 3 Wochen im Winter mit kaputter Fahrzeugbeleuchtung in der Gegend rum, steht auch schon
mal gerne auf Bürgersteig in Tempo30ig Zone u. lässt
im Morgengrauen, unzulässig in Wintermonaten Motor
warmlaufen, was in hohem Maße Umwelt- belastend ist u.
gemäß Lärm- Immissionsschutzgesetz §10-12 unzulässig ist.
rücksichtsloser Fahrer: parkt Bürgersteig in Tempo 30ig- Zone bei verengter Fahrbahn zu u. gefährdet rücksichtslos ältere
Menschen u. Kinder; parkt in Gegenrichtung u. lässt Türe des
Fahrzeugs quer über Gehweg auf, während er sich vom Fahrzeug entfernt
ein autofahrer ohne respekt muß immer bis vorne durchfahren um sich dann in die andere spur zu drängeln wir musten abbremsen damit es nicht zum unfall kommt und das gleich 2 mal auf dem weg nach pankow und dan zeigt er dir noch nen vogel echt respektlos
Fahrerin parkt "regelmäßig" unzulässig im Sinne §12 StVO Abs.(1)-(3) unzulässig im verengten Fahrbahnbereich einer Tempo 30 Zone gegenüber / vor Anwohner- Zufahrten u. behindert
Pflegedienste / Einsatzfahrzeuge
Fahrzeug unzulässig in verengter Fahrbahn Tempo30zone
auf Bürgersteig, vor u. gegenüber von anderen Einwohnerzufahrten abgestellt