Hier nötigt Fahrer "Vor Platte 18a" in Bergneustadt, am
07.08.2022 Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung
dokumentiert, von 13:02 Uhr bis 13:16 Uhr, in Form unzulässiger Nachstellungen mit Kfz, vorsätzlich unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten von Menschen mit Behinderungen u. ihren Pflegepersonen in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben
vom Gesetzgeber, wobei er vorsätzlich ambulante Arztbereitschaften, Kranken- u. Behindertentransporte, ambulante Pflegedienste, Apothekendienste, beim Einbiegen
auf fremde Anwohner Grundstücke nötigt u. vorsätzlich
unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8, über 15 min.
unnötig Motor am Fahrzeug laufen lässt, während er andere
Verkehrsteilnehmer u. Anwohner im Tempo-30 verengten
Fahrbahnbereich vorsätzlich gefährdet u. mit Motorlärm u.
Motorabgasen belästigt u. Umwelt zerstört.
er rücksichtslos vorsätzlich, unzulässig gem. §315b StGB,
andere Verkehrsteilnehmer in TE
LKW rast durch die Ortschaft Steinheim (Memmingen). Beim Kindergarten ist ein 30 er Schild. Wäre super, wenn man sich auch daran halt und nicht einfach weiter rast wie ein Idiot.
Geisteskranker Verkehrsteilnehmer!
Überholt an der Kreuzung bei Rot.
Kreuzung Sottrum höhe Autohaus Hesse aus Rotenburg kommend Richtung Stuckenborstel.
Fahrer "Vor Platte 18a", Bergneustadt nötigt in Form
Fachanwaltlich nachgewiesener wiederholter Nachstellung mit
Kfz. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 am 02.08.2022 mit
seinem Fahrzeug GM-LS 377H vor u. gegenüber fremden
Anwohner-Einfahrten im Zeitraum 19:36 Uhr bis 19:59 Uhr,
wobei er vorsätzlich wiederholte ambulante Arzt- Bereitschaften, Pflege- , Apothekendienste, Krankentransporte welche auf Anwohner Grundstücke von
kranken u. behinderten älteren Anwohnern einbiegen müssen.
Fahrer lässt unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8
LImschG NRW, für über 15 min. unnötig Motor am Fahrzeug
laufen, wobei er mit Tablet-PC deutlich erkennbar am
Steuer bei laufendem Motor "spielt" u. vorsätzlich im Sinne
§315b StGB, von Fachanwälten dokumentiert wiederholt
vorsätzlich Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug in einer
Tempo-30 verengten Fahrbahn mit klaren Vorgaben Gesetzgeber, beeinträchtigt u. Anwohner u. Verkehrsteilnehmer mit Motorlärm u. Immissionen belästigt.
Parkt in der Spielstraße/ Einfahrt der Spielstraße. Was die Einfahrt in die Straße erschwert. Absolutes Parkverbot. An der Straße draußen 30er Zone gibt es Parkplätze, aber scheinbar zu faul zum Laufen. Be-/ Entladen sagt niemand was, aber parken gegenüber von Garagen geht gar nicht. Zudem in der ganzen Spielstraße Parkverbot ist, da dort keine gekennzeichneten Parkflächen ausgewiesen sind. LKW oder sonstige Größere Fahrzeuge kommen hier nicht mehr durch.
Fahrerin Vor Platte 13, Bergneustadt "parkt" unzulässig 03.08.2022 von 18:44 Uhr bis 19:04 Uhr rücksichtslos noch
dazu in gem. §315b StGB erheblicher vorsätzlicher
Beeinträchtigung Straßenverkehr in einer Tempo-30 Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber im
Kurvenbereich u. blockiert einzigen schmalen Gehweg in
Tempo-Fahrbahnzone.
Auf Radweg in Mannheim parken, in Ruhe nen Döner füttern und rauchen.