Fahrer Vor der Platte 18a Bergneustadt, nötigt Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung seit Jahren für Staatsanwaltschaft dokumentiert, am 05.08.2022 von 12:06 bis 12:20 Uhr u. 06.08.2022 seit 04:16 Uhr, in Form wiederholter vorsätzlicher Nötigung von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen, ihren Arzt-, Pflege- u. Apothekendiensten, unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 vor
u. gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone, wobei er unzulässig §9 Fn22 LImschG NRW,
wiederholt bei seiner "Raserei" mit seinem Fahrzeug in
Tempo-30 Zone u. notorischer Nötigung von Verkehrsteilnehmern, am 06.08.2022 Nachtruhe von Anwohnern wiederholt stört, sein Fahrzeug vorsätzlich grob
fahrlässig unzulässig gem. §315b StGB ohne vorgeschriebene eingeschaltete Lichtanlage rücksichtslos
bei Dunkelheit im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich
unzulässig "parkt" u. Verkehrsteilnehmer u. Anwohner vorsätzlich gefährdet.
Mitteilung von Fachanwälten geschädigter Anwohner u. Fachleiter Kreisverwaltung an staatsanwaltliche Ermittlungsbehörde u. Verkehrsaufsicht.
Habe gesehen, wie Bewohner aus 18a Vor Platte mit rücksichtslosen Fahrern K-BM 326 SUV, GM-MD 903, "BMW" , einen Rollstuhlfahrer, seine Pflegeassistenz u. Anwohner im Status Menschen mit Behinderungen, vorsätzlich unzulässig mit Fahren über Gehweg Tempo-30, unzulässig "Parken" auf Gehweg Tempo-30 über 20 min, unzulässig gem. §12 StVO "Parken" vor u. gegenüber Einfahrten von kranken u. behinderten Anwohnern, vorsätzlich nötigten u. Rollstuhlfahrer
u. seine Pflegeassistenz nötigten, bei fließenden Verkehr, mit
Rollstuhl auf Fahrbahnmitte einer Tempo-30 verengten
Straße auszuweichen. Beweisvorlagen von Fachanwälten u.
Fachleiter Kreisverwaltung, an Staatsanwaltschaft u. Verkehrsaufsicht. Für wiederholte Nötigung von Menschen
mit Behinderungen u. jahrelang Fachanwaltlich dokumentierte, vorsätzliche schwere Eingriffe in Straßenverkehr, Nachstellungen mit Kfz. vor u. auf fremden
Anwohner Grundstücken von Bewohnern u. Besuchern Nr.18
"Vor Platte" u. Gefährdung von Kindern durch "Raserei" in
Tempo-30 verengter Fahrbahn, Information an Führerscheinstelle u. Innenministerium.
Habe auch Beweisvorlagen Video für Bundesbehinderten
Beauftragten u. Verkehrsaufsicht, wie sie Rollstuhlfahrer u.
seine Begleitung am 06.08.2022 rücksichtslos in Tempo-30
Fahrbahn genötigt u. gefährdet haben.
So etwas geht überhaupt nicht.
Fahrer Vor der Platte 18a Bergneustadt, nötigt Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung seit Jahren für Staatsanwaltschaft dokumentiert, am 05.08.2022 von 12:06 bis 12:20 Uhr u. 06.08.2022 seit 04:16 Uhr, in Form wiederholter vorsätzlicher Nötigung von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen, ihren Arzt-, Pflege- u. Apothekendiensten, unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 vor
u. gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone, wobei er unzulässig §9 Fn22 LImschG NRW,
wiederholt bei seiner "Raserei" mit seinem Fahrzeug in
Tempo-30 Zone u. notorischer Nötigung von Verkehrsteilnehmern, am 06.08.2022 Nachtruhe von Anwohnern wiederholt stört, sein Fahrzeug vorsätzlich grob
fahrlässig unzulässig gem. §315b StGB ohne vorgeschriebene eingeschaltete Lichtanlage rücksichtslos
bei Dunkelheit im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich
unzulässig "parkt" u. Verkehrsteilnehmer u. Anwohner vorsätzlich gefährdet.
Mitteilung von Fachanwälten geschädigter Anwohner u. Fachleiter Kreisverwaltung an staatsanwaltliche Ermittlungsbehörde u. Verkehrsaufsicht.