Fahrzeug wird unzulässig im Sinne StVO §12 Abs. 1-4, im
verengten Fahrbahnbereich, in Gegenfahrtrichtung "geparkt".
Vermutlich Fahrer- /in mit bildungsarmen Hintergrund.
Der Pfosten ist mir auch schon mehrfach im Bereich Kassel aufgefallen. Wahrscheinlich hat ihn bisher noch kein Mädel mal ran gelassen... Habt also Mitleid mit der armen Wurst...
Hatte heute eine Begegnung mit diesem Kasper kurz vor Saalfeld!
Spinner hoch 10! Total bescheuert!!!!