Der südländische Typ (Türke?) meint die Spielstraße ist eine Rennstrecke, fährt weder bei Kindern noch älteren Menschen langsam.
Scheint irgendwas mit seinem Fahrstil kompensieren zu müssen, wahrscheinlich sein zu kleinen ....
Schrottlagerung "Vor der Platte 18a", Bergneustadt: seit
nachweislich 2 1/2 Jahren, wird auf dem nur teilweise eingefriedeten Privatgrundstück, ein Kfz Typ "BMW", Farbe rot, unzulässig im Sinne §3 Abs.1 Satz 1 i.V.m. §3 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz "gelagert" werden, stellen im Sinne
§4 Abs.2 Satz 5 Altfahrzeug- Verordnung, "Abfall" dar.
Deutlich auch seit Jahren erkennbar, dass das Fahrzeug keinerlei nennenswert ausreichenden Witterungsschutz hat.
Am 08.03.2020 wurde unzulässig im Sinne §14StVO, das
Fahrzeug GM-OK 1101, was mehrere Zeugen seriös bestätigen können, trotz fehlender Verkehrstüchtigkeit aufgrund massiven Unfallschaden, von einem Abschleppfahrzeug herunter gefahren u. über den verengten
Fahrbahnbereich, auf das Grundstück 18a gefahren, wo
das Unfall- Fahrzeug ebenfalls, wie deutlich erkennbar, ohne
ausreichenden Witterungsschutz einfach abgestellt wurde.
Das OLG Koblenz, hat in einem Grundsatzurteil bestätigt,
dass abgestellte Unfall- bzw. abgemeldete Fahrzeuge, selbst
wenn augenscheinlich noch keine konkrete Umweltgefährdung durch auslaufende Flüssigkeiten besteht,
(Zitat:) "die Gefahr auslaufender Umweltgefährdender Flüssigkeiten, nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern eine nachhaltig abstrakte Gefahr darstellt, die in Folge v. Beschädigungen oder altersbedingter Korrosion, jederzeit zu einer konkreten Gefahr werden könne".
Grundsätzlich sind die Halter abgemeldeter bzw. nicht mehr
verkehrstauglicher Fahrzeuge verpflichtet, solche in einem
anerkannten Fachbetrieb für Recycling bzw. Rücknahme,
zu entsorgen u. nicht auf Privatgrundstücken, die noch dazu nur teilweise eingefriedet sind.
Boden u. Gewässer, werden besonders geschützt: sollte am
Unfall- Fahrzeug bzw. seit Jahren abgestellten BMW, Korrosionsrückstände, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit, Achs- u. Getriebeöl bzw. Kühlflüssigkeit auslaufen, stellt dies nach
§324 StGB, eine sog. "Bodenverunreinigung" u. nach §326 StGB, einen sog. "unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen dar. Das OLG Koblenz, hat im Sinne der kommunalen Behörde entschieden, welche einen uneinsichtigen Fahrzeughalter höflich aufgefordert hatte, sein
Fahrzeug fachgerecht zu entsorgen.
Am 08.03.2020, wurden Anwohner Zeugen, wie der 22- jährige
Fahrer, das nicht mehr verkehrstüchtige Fahrzeug GM- OK1101, nach Verkehrsunfall, unzulässig im Sinne §14 StVO, von einem Abschlepptransporter, auf den Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich fuhr u. von da aus auf das Privatgrundstück "Vor der Platte 18a".
Auf dem Grundstück steht seit nachweislich über 2 1/2 Jahren, ein abgemeldetes Kfz, was im Sinne §2Abs.1 Nr. 2
der Altfahrzeugverordnung, seitdem nicht mehr im Sinne
ursprünglicher Zweckbestimmung genutzt wird.
Gemäß §4 Abs. 2, 5, dürfen Fahrzeuge nicht auf Privatgrundstücken "gelagert" werden, sondern der Halter
hat gemäß §3 Abs. 1 u. 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetz,
umweltgerechte Entsorgung des Fahrzeugs, in einem geeigneten Recycling- Betrieb zu sorgen.
Sollte möglicherweise am Unfallfahrzeug, seit Gestern
Batteriesäure, Getriebe- u. Achs- Öl, Bremsflüssigkeit,
Kühlwasser usw. auslaufen, würde dies nach §324 u. §326 StGB, eine umweltgefährdende Bodenverunreinigung
bedingen, welche auch gegen die EU- WRR Wasser- Rahmenrichtlinie u. das Wasser- Haushaltsgesetz NRW verstößt.
Am 08.03.2020 17:14 Uhr: verunfalltes Fahrzeug wird ohne
Betätigung der Warneinrichtung im Sinne StVO§14 im verengten Bereich einer Tempo-30 Zone abgeladen.
Nichts ist wie es scheint! Du weisst nicht, wie es dort aussah als der Wagen sich eingeparkt hat. Vielleicht ist es der Besitzer des Parkhauses. Vielleicht hatte der Fahrer/in einen Schwächeanfall ... Wie auch immer erstmal überlegen und vielleicht recherchieren bevor man jemanden an den Pranger stellt!
Kann es sein dass du selber ein Fahrverbot hast weil du deinen Karren Schrott gefahren hast und du jetzt deshalb jeden noch so kleinen Scheiß hier kommentierst??
BMW Fahrer was will man da erwarten. Die haben alle Minderwertigkeitskomplexe, 90% Proleten Karren von kleinen 18-25 jährigen die Automarke ist schon so versifft von Yusuf und Mustafa ... Kein wunder. Wer nicht fahren kann, kann erst Recht nicht parken.
Der südländische Typ (Türke?) meint die Spielstraße ist eine Rennstrecke, fährt weder bei Kindern noch älteren Menschen langsam.
Scheint irgendwas mit seinem Fahrstil kompensieren zu müssen, wahrscheinlich sein zu kleinen ....